Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest haben folgende Personengruppen:
• Kinder unter 5 Jahren, bis zum 5. Geburtstag (Ausweiskontrolle, Krankenkassenkarte)
• Nicht Impfbare (Ärztliches Zeugnis im Original)
• Schwangere im ersten Trimester (Mutterpass, Ärztliches Zeugnis im Original)
• Studienteilnehmer Impfstoff Covid-19 oder in den letzten drei Monaten an
derartigen Studien teilgenommen haben (Bescheinigung der Einrichtung)
• Freitesten aus der Isolation (Positiver PCR-Test / Datum kontrollieren)
• Arbeitgeber/Arbeitnehmer Behinderteneinrichtungen, Eingliederungshilfen
(Schreiben der Einrichtung, Unterschriebene Selbstauskunft)
• Besucher, Behandelte und Bewohner von Pflege- und Krankeneinrichtungen
(Schreiben der Einrichtung / Unterschriebene Selbstauskunft)
• Pflegende Angehörige (Unterschriebene Selbstauskunft)
• Kontaktpersonen im gleichen Haushalt (PCR-Test des Infizierten, Nachweis Wohnanschrift
z.B. Personalausweis)
Personengruppen, die einen Eigenanteil in Höhe von 3 EURO leisten müssen:
- Personen, die am Tag der Testung
- Eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden (Unterschriebene
Selbstauskunft, Nachweis, z.B. Ticket, Einladung etc.) - Zu einer Person Kontakt haben werden, die das über 60 Jahre oder ein
Risikopatient ist (Unterschriebene Selbstauskunft)
- Eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden (Unterschriebene
- Erhöhtes Risiko der Corona-Warn-App (Vorzeigen der Corona-Warn-App)
Was ist zur Testung erforderlich?
- amtlicher Lichtbildausweis (unter 18: sonstiger Ausweis)
- immer Nachweis für den Testgrund, dass die zu testende Person berechtigt ist (siehe
oben genannte Gründe für kostenfreie oder ermäßigte Antigen-Schnelltests)