Änderungen zu Antigen-Schnelltests ab dem 01.07.2022


Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest haben folgende Personengruppen:
Kinder unter 5 Jahren, bis zum 5. Geburtstag (Ausweiskontrolle, Krankenkassenkarte)
Nicht Impfbare (Ärztliches Zeugnis im Original)
Schwangere im ersten Trimester (Mutterpass, Ärztliches Zeugnis im Original)
Studienteilnehmer Impfstoff Covid-19 oder in den letzten drei Monaten an
derartigen Studien teilgenommen haben (Bescheinigung der Einrichtung)
Freitesten aus der Isolation (Positiver PCR-Test / Datum kontrollieren)
Arbeitgeber/Arbeitnehmer Behinderteneinrichtungen, Eingliederungshilfen
(Schreiben der Einrichtung, Unterschriebene Selbstauskunft)
Besucher, Behandelte und Bewohner von Pflege- und Krankeneinrichtungen
(Schreiben der Einrichtung / Unterschriebene Selbstauskunft)
Pflegende Angehörige (Unterschriebene Selbstauskunft)
Kontaktpersonen im gleichen Haushalt (PCR-Test des Infizierten, Nachweis Wohnanschrift
z.B. Personalausweis)

Personengruppen, die einen Eigenanteil in Höhe von 3 EURO leisten müssen:

  • Personen, die am Tag der Testung
    • Eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden (Unterschriebene
      Selbstauskunft, Nachweis, z.B. Ticket, Einladung etc.)
    • Zu einer Person Kontakt haben werden, die das über 60 Jahre oder ein
      Risikopatient ist (Unterschriebene Selbstauskunft)
  • Erhöhtes Risiko der Corona-Warn-App (Vorzeigen der Corona-Warn-App)

Was ist zur Testung erforderlich?

  • amtlicher Lichtbildausweis (unter 18: sonstiger Ausweis)
  • immer Nachweis für den Testgrund, dass die zu testende Person berechtigt ist (siehe
    oben genannte Gründe für kostenfreie oder ermäßigte Antigen-Schnelltests)
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